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OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2003 - 7 B 11715/03 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. November 2003 - 7 B 11715/03 (https://dejure.org/2003,29535)
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Volltextveröffentlichung
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Einstellen der Arbeiten bis Verfahrensende?
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2003 - 7 B 11715/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 11715/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2003 - 7 B 11715/03
Die angemessene Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens, welches bei Anordnung der sofortigen Vollziehung die einzige Gelegenheit zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG darstellt, wird es in der Regel als geboten erscheinen lassen, dass die Vollziehung während des Laufs zumindest des erstinstanzlichen Verfahrens, ggf. auf entsprechende Erklärung der Behörde nach Aufforderung hin, ausgesetzt wird (vgl. dazu BVerfG, BayVwBl 1986, 45, 46, Beschluss vom 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -). - BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2003 - 7 B 11715/03
Angemessen kann es sein, dass sich das Gericht im Zuge solch vorläufiger Maßnahmen auf die dringendsten Maßnahmen beschränkt, um Zeit zu gewinnen, bis es den Fall besser überblicken kann (vgl. zum Ganzen: BVerwG, NVwZ-RR 1997, 208; BayVGH, NVwZ 1982, 686; VGH Mannheim, NVwZ 1985, 922). - VGH Baden-Württemberg, 04.07.1985 - 3 S 1652/85
Aussetzung der gerichtlichen Anordnung des Sofortvollzugs durch das …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2003 - 7 B 11715/03
Angemessen kann es sein, dass sich das Gericht im Zuge solch vorläufiger Maßnahmen auf die dringendsten Maßnahmen beschränkt, um Zeit zu gewinnen, bis es den Fall besser überblicken kann (vgl. zum Ganzen: BVerwG, NVwZ-RR 1997, 208; BayVGH, NVwZ 1982, 686; VGH Mannheim, NVwZ 1985, 922).